Rund um denkmalgeschützte Gebäude

FAQ

Der Verband der Restauratoren im Zimmererhandwerk e.V. beantwortet Ihnen hier die Fragen die möglicherweise vor Erwerb eines denkmalgeschützten Gebäudes auftreten und Ihnen eine Hilfestellung sein sollen.

Mühltörle, Riedlingen 


© Foto: Fritschle GmbH

Sofern an der Erhaltung des Gebäudes aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in der Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege erfasst.   

In der Regel kann die kommunale Baubehörde oder die jeweils zuständige Denkmalbehörde dazu Auskunft geben. 

Eingetragene Kulturdenkmale dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Denkmalschutzbehörde wiederhergestellt oder instandgesetzt und in ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Substanz verändert werden.  Das heißt, die Maßnahmen sind im Vorfeld mit den zuständigen Bau- und Denkmalbehörden abzustimmen.

An im Denkmal erfahrene Architekten oder Restauratoren, die entsprechende Referenzen nachweisen können.

  • Vorbesprechung mit erfahrenen Restauratoren oder Planern
  • Erstellung eines Sanierungskonzeptes (Schriftform + Pläne)
  • Abstimmung mit der Baubehörde (Bauamt Rathaus) und/oder mit der Denkmalbehörde
  • Detailplanung / Sanierungsfahrplan / Kostenermittlung / Bauzeitenplan
  • Artenschutzrechtliche Genehmigung (Fledermäuse, nistende Vögel usw.) notwendig?
  • Denkmalschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung beantragen und schriftliche Genehmigung abwarten
  • Evtl. Zuschussanträge oder Förderanträge stellen (kein Maßnahmenbeginn vor erfolgter Antragsstellung)

Im Rahmen einer Bauaufnahme werden in Abhängigkeit der Genauigkeitsstufe das Objekt zeichnerisch erfasst und die Befunde dargestellt.

Umfang und Darstellungstiefe von Bauaufnahmen werden im Regelfall von der Denkmalbehörde vorgegeben und können beispielsweise auch archäologische und bauhistorische Voruntersuchungen umfassen.

Darin werden die erfassten Schäden in Planunterlagen in Form einer Schadenskartierung und einem Schadensbericht festgehalten. Die Schadensdokumentation ist Grundlage für die Maßnahmenkartierung und den Sanierungsfahrplan. Sie ist zudem Grundlage der Kostenberechnung (siehe Flyer Landesamt für Denkmalpflege BW).

Siehe Restauratoren-Suche oder Empfehlungen von zufriedenen Denkmaleigentümern.

Adresse 


Geschäftsstelle Stuttgart
Scharnhauser Park
Hellmuth-Hirth-Straße 7
73760 Ostfildern

©  2024 Verband der Restauratoren im Zimmererhandwerk e.V.